Werklio
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Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des SaaS-Dienstes Werklio. Vertragspartner ist Christoph Johannes Wider, Etmißl 168, 8622 Thörl, Österreich.

2. Leistung

Werklio empfängt Healthcheck-Daten, berechnet technische Zustände und kann Benachrichtigungen versenden. Werklio steuert keine Geräte, ist keine Alarmanlage und kein Notrufsystem. Einzelheiten regelt die Leistungsbeschreibung.

3. Konto und sichere Nutzung

Nutzer müssen korrekte Kontaktdaten angeben, Zugangsdaten schützen, API-Keys nur in vertrauenswürdigen lokalen Systemen verwenden und erkannte Kompromittierungen unverzüglich durch Rotation oder Widerruf beheben.

4. Tarife, Test und Preise

Der Free-Tarif ist unentgeltlich. Bei den Self-Service-Tarifen Private und Pro weist die gesonderte Stripe-Bestellstrecke Gesamtpreis, Steuerbehandlung, Abrechnungsintervall, Laufzeit und Kündigungsbedingungen vor der zahlungspflichtigen Bestellung verbindlich aus. Installer wird individuell auf Anfrage angeboten.

5. Laufzeit und Kündigung

Der kostenlose Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihr Konto jederzeit über den Kontolöschworkflow beenden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

6. Verfügbarkeit und Wartung

Werklio bemüht sich um angemessene Verfügbarkeit, verspricht aber keine ununterbrochene oder fehlerfreie Leistung. Geplante Wartung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen/Drittdiensten und höhere Gewalt können die Leistung beeinträchtigen.

7. Haftung

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und Produkthaftung, bleibt unberührt.

8. Datenschutz und B2B

Die Datenschutzerklärung beschreibt eigene Verarbeitungen. Soweit Werklio im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet, ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

9. Schlussbestimmungen

Zwingende gesetzliche Bestimmungen zu Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung bleiben unberührt.

Stand: 24. August 2026